banner


menue
Home Leistungen Karriere Kontakt

dummy
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Miete

Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrags zwischen der MSH Veranstaltungstechnik (Vermieter) sowie des Kunden (Mieter), soweit dieser nichts Abweichendes enthält. Von Vertrag oder AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Entgegenstehenden AGB wird widersprochen.

Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Mietsachen und Leistungen. Der Vermieter darf die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche andere Geräte ersetzen.

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Auslieferung und endet mit dem Tag der Rücklieferung an den Vermieter. Die Mietgebühren werden individuell nach vollen Tagessätzen berechnet, wobei angebrochene Tage voll mitzählen. Im Falle des Annahmeverzuges zahlt der Mieter den vollen Mietzins ab dem vereinbarten ersten Tag der Mietzeit abzüglich der ersparten Aufwendungen.

Die Höhe der Miete ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder aus dem konkreten Angebot und entsteht unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung der Mietsache. Eine Rückgabe der Mietsache vor dem vereinbarten Mietende mindert nicht den Mietzahlungsanspruch, abzüglich der ggf. ersparten Aufwendungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und Transport-, Verpackungs- und Installationskosten.

Alle Transport-, Verpackungs- und Installationskosten trägt der Mieter. Transport und Verpackung erfolgen auf Risiko des Mieters. Dies gilt auch für die Rücksendung der Mietsache, welche nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich zu erfolgen hat.

Der Mieter bestätigt mit der Übernahme der Mietsache deren vertragsgemäßen Zustand. Rügen haben stets unverzüglich zu erfolgen. Andernfalls stehen dem Mieter Gewährleistungsechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck genau zu informieren. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Die Bedienungsanleitungen des Vermieters sind zu befolgen. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zu sorgen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern und ausreichend zu versichern. Seitens des Vermieters findet eine Versicherung nicht statt. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter jederzeit die Überprüfung der Geräte.

Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an der Mietsache durch ihn oder Dritte entstehen, insbesondere auch durch Unterlassen der sachgemäßen Behandlung der Mietsache. Auch das Risiko der zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens oder Verlusts hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu erstatten. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der ihm zuzurechnenden Reparaturen oder Wiederbeschaffungen Ersatz in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu zahlen.

Bei Diebstahl der Mietsache ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Strafanzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen. Auch von Pfändungen der Mietsache durch Dritte oder bei sonstigem Verlust ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Vermieter haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, immer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und verschuldeter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit darüber hinaus eine Haftung aus gesetzlichen Vorschriften in Betracht kommt, ist diese begrenzt auf den Mietzins, hilfsweise auf den vertragstypisch, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, soweit dieses gesetzlich zulässig ist. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf von ihm nicht zu vertretenen Umständen beruhen, wie höhere Gewalt oder andere Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die Haftung auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder auf einer übernommenen Garantie beruht, und der Mieter sich die Zusicherung bzw. die Garantie gerade zur Vermeidung der eingetretenen Schäden hat geben lassen. Für Schäden durch unsachgemäße Handhabung der Mietsache haftet der Vermieter nicht. Die gesetzlichen Beweislastregeln werden durch die vorstehende Bestimmung nicht berührt. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.

Leistungsstörungen entbinden den Mieter nicht von den Vertragspflichten. Reparatureingriffe durch den Mieter sind nicht zulässig. Bei Zuwiderhandeln des Mieters, ist eine Gewährleistung wegen Mangels an der Mietsache ausgeschlossen. Zudem behält sich der Vermieter Schadensersatzforderungen vor. Bei unberechtigten Mangelrügen hat der Mieter die dem Vermieter entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete gegen den Vermieter erhoben werden.

Der Mieter trägt das Risiko hinsichtlich der Belastbarkeit der Bausubstanz an den Orten, an welchen die Mietsache installiert werden soll. Für Schäden durch unzureichende Belastbarkeit haftet der Mieter. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten sowie technischen Möglichkeiten. Der Mieter wird hiermit auf die für Installation und Betrieb in öffentlichen Gebäuden u. a. ggf. geltenden besonderen Sicherheitsvorschriften hingewiesen. Deren Einhaltung obliegt allein dem Mieter. Die Nutzungsmöglichkeit ist nicht Geschäftsbedingung des Vertrags, es sei den, dies wurde vereinbart.

Der Rücktritt vom Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Sollte ein bestätigter Auftrag bis zum 30. Tag vor Auftragsbeginn storniert werden, berechnen wir eine Ausfallentschädigung von bis zu 10% des vereinbarten Mietzinses. Bei einer Stornierung bis zum 7. Tag vor Auftragsbeginn bis zu 50% des vereinbarten Mietzinses und bis zu 100% des vereinbarten Mietzinses bei noch kurzfristigerer Stornierung. Dem Mieter bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Der Vertrag kann vom Vermieter fristlos gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtern, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, oder wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät. In diesem Fall steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch zu, welcher sofort fällig ist.

Die Vereinbarung eines bestimmten Lieferdatums erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd. Wird die Einhaltung des Lieferdatums aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Teilleistungen sind dem Vermieter erlaubt. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, (z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, etc.) berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatz des Mieters, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
    
Kraftfahrzeuge werden nur vermietet unter gleichzeitiger Beauftragung des Personals der Vermieterin.

Die Mietgebühr ist spätestens bei Lieferung der Mietsache an den Mieter fällig. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, auch wenn diese vor Übernahme der Mietsache erfolgt. Verzug tritt ohne Mahnung 7 Tage nach Rechnungsstellung ein. Der Vermieter kann Zwischenabrechnungen vornehmen und Abschlagszahlungen verlangen.

Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Rechnungsbeträgen über 200 € kann der Vermieter alternativ eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer weiteren Person verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen aus einem anderen Mietverhältnis offen sind. Gesetzliche Schadensersatzansprüche aus Verzug bleiben unberührt.

Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
    

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Im Übrigen gelten (nachrangig) auch die AGB für den Verkauf, soweit einschlägig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    

II. Verkauf

Die folgenden allgemeinen Kaufbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrags zwischen der MSH Veranstaltungstechnik (Verkäufer) sowie des Kunden (Käufer), soweit dieser nichts Abweichendes enthält. Von Vertrag oder AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Entgegenstehenden AGB wird widersprochen.

Angebote des Verkäufers sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend

Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und Transport- und Verpackungskosten. Transport und Verpackung erfolgen auf Risiko des Käufers. Die Art des Versandes bestimmt der Verkäufer. Die Preisangaben gegenüber Verbrauchern verstehen sich inklusive inkl. MwSt.

Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise.

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, alle Rechnungen fällig zu stellen. Dies gilt auch für gestundete Rechnungen. Anfallende Kosten bei Lastschriften etc. trägt der Käufer zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i. H. v. 10,- €.

Vom Verkäufer genannte Liefertermine gelten nur annähernd. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder beim Eintritt von Umständen, die dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist der Verkäufer berechtigt, seine Leistung um bis zur Behebung des Umstandes hinauszuschieben. Die Rechte wegen Unmöglichkeit der Leistung gem. BGB bleiben vorbehalten.

Teilleistungen sind dem Verkäufer erlaubt.

Der Käufer bestätigt mit der Übernahme der Geräte deren einwandfreien Zustand, Funktion und Vollständigkeit. Rügen haben stets unverzüglich zu erfolgen. Andernfalls stehen dem Mieter Gewährleistungsechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen des Verkäufers durch den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der Weiterverarbeitung. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so geht das Eigentum des Käufers an der neuen Sache anteilig auf den Verkäufer über. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

Von der Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei Verlust ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Ist der Käufer Unternehmer, so wird die Gewährleistung auf gebrauchte Ware ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt im Übrigen bei Eingriffen an den Gegenständen, unsachgemäßem Gebrauch, insbesondere bei Nichtbefolgung der Gebrauchsanweisung sowie bei Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht dem Originalstandard entsprechen.

Kosten für Reparaturleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, trägt der Käufer. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, auch wenn die Reparatur auf Wunsch des Käufers nicht ausgeführt wird. Bei Rücksendungen von Waren, die keinen Fehler aufweisen, werden entstandene Prüfaufwendungen berechnet

Der Käufer wird hiermit auf die für Installation und Betrieb in öffentlichen Gebäuden u. a. ggf. geltenden besonderen Sicherheitsvorschriften hingewiesen. Deren Einhaltung obliegt allein dem Käufer. Die Nutzungsmöglichkeit ist nicht Geschäftsbedingung des Vertrags, es sei den, dies wurde vereinbart.

Die gelieferte Ware darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
Der Verkäufer haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, immer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und verschuldeter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit darüber hinaus eine Haftung aus gesetzlichen Vorschriften in Betracht kommt, ist diese begrenzt auf den Kaufpreis, hilfsweise auf den vertragstypisch, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, soweit dieses gesetzlich zulässig ist. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf von ihm nicht zu vertretenen Umständen beruhen, wie höhere Gewalt oder andere Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die Haftung auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder auf einer übernommenen Garantie beruht, und der Käufer sich die Zusicherung bzw. die Garantie gerade zur Vermeidung der eingetretenen Schäden hat geben lassen. Für Schäden durch unsachgemäße Handhabung der Kaufsache haftet der Verkäufer nicht. Die gesetzlichen Beweislastregeln werden durch die vorstehende Bestimmung nicht berührt.

Sofern sich der Verkäufer in Verzug befindet, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit die Verzögerungen nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.

Der Umtausch sowie die Rückgabe der Ware sind ausgeschlossen. Erklärt sich der Verkäufer aus Kulanz zu einer Rücknahme bereit, ist er berechtigt, eine Gebühr i. H. v. 15,- € sowie anfallende Kosten zu berechnen. Bei sichtlichen Gebrauchsspuren behält sich der Verkäufer zusätzliche Abzüge oder die Weigerung der Rücknahme vor. Ausnahmen von den vorstehenden Regelungen gelten für Verbraucher (s. u.).

Der Käufer kann gegen die Forderungen des Verkäufers nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Im Übrigen gelten (nachrangig) auch die AGB für die Vermietung, soweit einschlägig.

Für Verbraucher gelten bei Fernabsatzgeschäften i. S. d. BGB folgende Bestimmungen:


Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in beliebiger Form (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

MSH Veranstaltungsservice

Frau Susanne Werner

Brühler Str. 187

50968 Köln

0221 32 75 53

info@msh-koeln.de

Der Widerruf kann erfolgen durch Rücksendung der gelieferten Ware an o. g. Anschrift.


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

quickContact
Adresse: Kontakt
MSH Veranstaltungsservice
Brühler Str. 187
50968 Köln


Impressum
AGB
Telefon: 0221 - 32 75 53
Momentan nur über 0221 29282468 zu erreichen
email: info@msh-koeln.de