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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Miete
Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil jedes
abgeschlossenen Vertrags zwischen der MSH Veranstaltungstechnik
(Vermieter) sowie des Kunden (Mieter), soweit dieser nichts
Abweichendes enthält. Von Vertrag oder AGB abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
die Abbedingung der Schriftform. Entgegenstehenden AGB wird
widersprochen.
Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung
aufgeführten Mietsachen und Leistungen. Der Vermieter darf die
dort genannten Geräte durch funktionsgleiche andere Geräte
ersetzen.
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Auslieferung und
endet mit dem Tag der Rücklieferung an den Vermieter. Die
Mietgebühren werden individuell nach vollen Tagessätzen
berechnet, wobei angebrochene Tage voll mitzählen. Im Falle des
Annahmeverzuges zahlt der Mieter den vollen Mietzins ab dem
vereinbarten ersten Tag der Mietzeit abzüglich der ersparten
Aufwendungen.
Die Höhe der Miete ergibt sich aus der jeweils gültigen
Preisliste oder aus dem konkreten Angebot und entsteht unabhängig
von einer tatsächlichen Nutzung der Mietsache. Eine Rückgabe
der Mietsache vor dem vereinbarten Mietende mindert nicht den
Mietzahlungsanspruch, abzüglich der ggf. ersparten Aufwendungen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und Transport-, Verpackungs- und
Installationskosten.
Alle Transport-, Verpackungs- und Installationskosten trägt der
Mieter. Transport und Verpackung erfolgen auf Risiko des Mieters. Dies
gilt auch für die Rücksendung der Mietsache, welche nach
Ablauf der Mietzeit unverzüglich zu erfolgen hat.
Der Mieter bestätigt mit der Übernahme der Mietsache deren
vertragsgemäßen Zustand. Rügen haben stets
unverzüglich zu erfolgen. Andernfalls stehen dem Mieter
Gewährleistungsechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel
arglistig verschwiegen hat.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten
Verwendungszweck genau zu informieren. Der Mieter verpflichtet sich zur
sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache.
Die Bedienungsanleitungen des Vermieters sind zu befolgen. Der Mieter
hat für eine störungsfreie Stromversorgung zu sorgen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und
Beschädigung zu sichern und ausreichend zu versichern. Seitens des
Vermieters findet eine Versicherung nicht statt. Eine Untervermietung
der Geräte ist nicht erlaubt. Der Mieter ermöglicht dem
Vermieter jederzeit die Überprüfung der Geräte.
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die
während der Mietzeit an der Mietsache durch ihn oder Dritte
entstehen, insbesondere auch durch Unterlassen der
sachgemäßen Behandlung der Mietsache. Auch das Risiko der
zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines
Totalschadens oder Verlusts hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert
zzgl. Beschaffungskosten zu erstatten. Der Mieter verpflichtet sich,
für die Dauer der ihm zuzurechnenden Reparaturen oder
Wiederbeschaffungen Ersatz in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu
zahlen.
Bei Diebstahl der Mietsache ist der Mieter verpflichtet,
unverzüglich Strafanzeige zu erstatten und den Vermieter zu
benachrichtigen. Auch von Pfändungen der Mietsache durch Dritte
oder bei sonstigem Verlust ist der Vermieter unverzüglich zu
benachrichtigen.
Der Vermieter haftet für Schäden, gleich aus welchem
Rechtsgrund, immer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und
verschuldeter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit
darüber hinaus eine Haftung aus gesetzlichen Vorschriften in
Betracht kommt, ist diese begrenzt auf den Mietzins, hilfsweise auf den
vertragstypisch, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, soweit
dieses gesetzlich zulässig ist. Der Vermieter haftet nicht
für Schäden, die auf von ihm nicht zu vertretenen
Umständen beruhen, wie höhere Gewalt oder andere
Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Die
Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die Haftung auf dem Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft oder auf einer übernommenen Garantie
beruht, und der Mieter sich die Zusicherung bzw. die Garantie gerade
zur Vermeidung der eingetretenen Schäden hat geben lassen.
Für Schäden durch unsachgemäße Handhabung der
Mietsache haftet der Vermieter nicht. Die gesetzlichen Beweislastregeln
werden durch die vorstehende Bestimmung nicht berührt. Alle
Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber
Dritten.
Leistungsstörungen entbinden den Mieter nicht von den
Vertragspflichten. Reparatureingriffe durch den Mieter sind nicht
zulässig. Bei Zuwiderhandeln des Mieters, ist eine
Gewährleistung wegen Mangels an der Mietsache ausgeschlossen.
Zudem behält sich der Vermieter Schadensersatzforderungen vor. Bei
unberechtigten Mangelrügen hat der Mieter die dem Vermieter
entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Der Mieter verpflichtet sich,
den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete gegen
den Vermieter erhoben werden.
Der Mieter trägt das Risiko hinsichtlich der Belastbarkeit der
Bausubstanz an den Orten, an welchen die Mietsache installiert werden
soll. Für Schäden durch unzureichende Belastbarkeit haftet
der Mieter. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach
den örtlichen Begebenheiten sowie technischen Möglichkeiten.
Der Mieter wird hiermit auf die für Installation und Betrieb in
öffentlichen Gebäuden u. a. ggf. geltenden besonderen
Sicherheitsvorschriften hingewiesen. Deren Einhaltung obliegt allein
dem Mieter. Die Nutzungsmöglichkeit ist nicht
Geschäftsbedingung des Vertrags, es sei den, dies wurde vereinbart.
Der Rücktritt vom Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der
Schriftform. Sollte ein bestätigter Auftrag bis zum 30. Tag vor
Auftragsbeginn storniert werden, berechnen wir eine
Ausfallentschädigung von bis zu 10% des vereinbarten Mietzinses.
Bei einer Stornierung bis zum 7. Tag vor Auftragsbeginn bis zu 50% des
vereinbarten Mietzinses und bis zu 100% des vereinbarten Mietzinses bei
noch kurzfristigerer Stornierung. Dem Mieter bleibt vorbehalten, einen
geringeren Schaden nachzuweisen.
Der Vertrag kann vom Vermieter fristlos gekündigt werden, wenn
sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich
verschlechtern, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig
gebraucht, oder wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in
Verzug gerät. In diesem Fall steht dem Vermieter ein
Schadensersatzanspruch zu, welcher sofort fällig ist.
Die Vereinbarung eines bestimmten Lieferdatums erfolgt unter dem
Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Zugesagte Auf- und
Abbauzeiten gelten nur annähernd. Wird die Einhaltung des
Lieferdatums aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat,
unmöglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
Teilleistungen sind dem Vermieter erlaubt. Unvorhergesehene, vom
Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim
Vermieter oder seiner Lieferanten, (z.B. Streik, Aussperrung,
Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen,
etc.) berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatz des
Mieters, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit
um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
Kraftfahrzeuge werden nur vermietet unter gleichzeitiger Beauftragung des Personals der Vermieterin.
Die Mietgebühr ist spätestens bei Lieferung der Mietsache an
den Mieter fällig. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart,
sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, auch wenn diese vor
Übernahme der Mietsache erfolgt. Verzug tritt ohne Mahnung 7 Tage
nach Rechnungsstellung ein. Der Vermieter kann Zwischenabrechnungen
vornehmen und Abschlagszahlungen verlangen.
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner
Wahl vom Mieter zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich
vereinbart wurde. Bei Rechnungsbeträgen über 200 € kann
der Vermieter alternativ eine selbstschuldnerische Bürgschaft
einer weiteren Person verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere
Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe
zu verlangen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen aus einem anderen
Mietverhältnis offen sind. Gesetzliche
Schadensersatzansprüche aus Verzug bleiben unberührt.
Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand ist Köln, soweit
gesetzlich zulässig. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein,
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Im
Übrigen gelten (nachrangig) auch die AGB für den Verkauf,
soweit einschlägig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
II. Verkauf
Die folgenden allgemeinen Kaufbedingungen sind Bestandteil jedes
abgeschlossenen Vertrags zwischen der MSH Veranstaltungstechnik
(Verkäufer) sowie des Kunden (Käufer), soweit dieser nichts
Abweichendes enthält. Von Vertrag oder AGB abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
die Abbedingung der Schriftform. Entgegenstehenden AGB wird
widersprochen.
Angebote des Verkäufers sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und Transport- und
Verpackungskosten. Transport und Verpackung erfolgen auf Risiko des
Käufers. Die Art des Versandes bestimmt der Verkäufer. Die
Preisangaben gegenüber Verbrauchern verstehen sich inklusive inkl.
MwSt.
Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Maßgeblich
sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten
Preise.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt,
alle Rechnungen fällig zu stellen. Dies gilt auch für
gestundete Rechnungen. Anfallende Kosten bei Lastschriften etc.
trägt der Käufer zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i. H. v.
10,- €.
Vom Verkäufer genannte Liefertermine gelten nur annähernd.
Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder beim Eintritt
von Umständen, die dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist der
Verkäufer berechtigt, seine Leistung um bis zur Behebung des
Umstandes hinauszuschieben. Die Rechte wegen Unmöglichkeit der
Leistung gem. BGB bleiben vorbehalten.
Teilleistungen sind dem Verkäufer erlaubt.
Der Käufer bestätigt mit der Übernahme der Geräte
deren einwandfreien Zustand, Funktion und Vollständigkeit.
Rügen haben stets unverzüglich zu erfolgen. Andernfalls
stehen dem Mieter Gewährleistungsechte nur zu, wenn der Vermieter
den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen des
Verkäufers durch den Käufer bleibt das Eigentum der
gelieferten Ware beim Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der
Weiterverarbeitung. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch
Verbindung, so geht das Eigentum des Käufers an der neuen Sache
anteilig auf den Verkäufer über. Der Käufer tritt
bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die
Abtretung an.
Von der Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei Verlust
ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen
Gewährleistungsregelungen. Ist der Käufer Unternehmer, so
wird die Gewährleistung auf gebrauchte Ware ausgeschlossen. Die
Gewährleistung erlischt im Übrigen bei Eingriffen an den
Gegenständen, unsachgemäßem Gebrauch, insbesondere bei
Nichtbefolgung der Gebrauchsanweisung sowie bei Verwendung von
Verbrauchsmaterialien, die nicht dem Originalstandard entsprechen.
Kosten für Reparaturleistungen, die nicht unter die
Gewährleistung fallen, trägt der Käufer.
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, auch wenn die Reparatur
auf Wunsch des Käufers nicht ausgeführt wird. Bei
Rücksendungen von Waren, die keinen Fehler aufweisen, werden
entstandene Prüfaufwendungen berechnet
Der Käufer wird hiermit auf die für Installation und Betrieb
in öffentlichen Gebäuden u. a. ggf. geltenden besonderen
Sicherheitsvorschriften hingewiesen. Deren Einhaltung obliegt allein
dem Käufer. Die Nutzungsmöglichkeit ist nicht
Geschäftsbedingung des Vertrags, es sei den, dies wurde vereinbart.
Die gelieferte Ware darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
Der Verkäufer haftet für Schäden, gleich aus welchem
Rechtsgrund, immer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und
verschuldeter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit
darüber hinaus eine Haftung aus gesetzlichen Vorschriften in
Betracht kommt, ist diese begrenzt auf den Kaufpreis, hilfsweise auf
den vertragstypisch, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden,
soweit dieses gesetzlich zulässig ist. Der Verkäufer haftet
nicht für Schäden, die auf von ihm nicht zu vertretenen
Umständen beruhen, wie höhere Gewalt oder andere
Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Die
Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die Haftung auf dem Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft oder auf einer übernommenen Garantie
beruht, und der Käufer sich die Zusicherung bzw. die Garantie
gerade zur Vermeidung der eingetretenen Schäden hat geben lassen.
Für Schäden durch unsachgemäße Handhabung der
Kaufsache haftet der Verkäufer nicht. Die gesetzlichen
Beweislastregeln werden durch die vorstehende Bestimmung nicht
berührt.
Sofern sich der Verkäufer in Verzug befindet, ist ein
Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit die
Verzögerungen nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
Der Umtausch sowie die Rückgabe der Ware sind ausgeschlossen.
Erklärt sich der Verkäufer aus Kulanz zu einer Rücknahme
bereit, ist er berechtigt, eine Gebühr i. H. v. 15,- € sowie
anfallende Kosten zu berechnen. Bei sichtlichen Gebrauchsspuren
behält sich der Verkäufer zusätzliche Abzüge oder
die Weigerung der Rücknahme vor. Ausnahmen von den vorstehenden
Regelungen gelten für Verbraucher (s. u.).
Der Käufer kann gegen die Forderungen des Verkäufers nur
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand ist Köln, soweit
gesetzlich zulässig. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein,
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Im
Übrigen gelten (nachrangig) auch die AGB für die Vermietung,
soweit einschlägig.
Für Verbraucher gelten bei Fernabsatzgeschäften i. S. d. BGB folgende Bestimmungen:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in beliebiger Form (z.B. per Brief, Fax,
E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1
und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
MSH Veranstaltungsservice
Frau Susanne Werner
Brühler Str. 187
50968 Köln
0221 32 75 53
info@msh-koeln.de
Der Widerruf kann erfolgen durch Rücksendung der gelieferten Ware an o. g. Anschrift.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.
B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere
Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn
der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro
nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls
ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns
mit deren Empfang.
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